Bestimmungen

Anmeldung Bitte kontaktieren Sie den Kindergarten Ihrer Wahl während der Öffnungszeiten. Die Leiterin wird Ihnen gerne alle Fragen beantworten und einen Besichtigungstermin mit Ihnen vereinbaren. Sie können Ihr Kind gleich im Kindergarten anmelden, oder gegebenenfalls auf die Warteliste setzen lassen. Unsere Zentrale in der Strozzigasse 3, 1080 Wien steht Ihnen bei Fragen unter (01) 406 61 44 gerne zu Verfügung.
Beitragsfreier Kindergarten Auch bei uns gilt: Kinder von 1-6 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in Wien haben besuchen den Kindergarten beitragsfrei. Um dieses Angebot beanspruchen zu können, benötigen wir die Kindernummer Ihres Kindes, die Sie bei der für Ihren Bezirk zuständigen MA10 beantragen können. Bei Nichterbringung dieser Kindernummer wird Ihnen der volle Beitrag in Rechnung gestellt.
Der "beitragsfreie Kindergarten" bezieht sich nur auf den Monatsgrundbeitrag. Das Essen, die Einschreibgebühr, Regiebeiträge und eventuelle Zusatzleistungen sind nicht inkludiert.
Vepflichtendes Kindergartenjahr Ab September gilt in Wien die Kindergartenpflicht für Kinder über 5 Jahre. Genaueres zu den Richtlinien lesen Sie bitte hier.
Ferialtage und Absenz (Kindergartenkinder) Bei Urlaub oder Krankheit ist die Leiterin des Kindergartens zu verständigen. Ein unentschuldigtes Fehlen zeigt uns, dass Sie den Kindergartenplatz nicht brauchen und hat eine Kündigung zur Folge. Bei Kindern im letzten - vepflichtenden - Kindergartenjahr gelten andere Regelungen. Bitte lesen Sie den Punkt "Verpflichtendes Kindergartenjahr".

Mit Ausnahme der Sommer- und Semesterferien folgen die Ferialtage den Richtlinien des Stadtschulrates für Wien: In den Weihnachts- und Osterferien sowie am Allerseelentag und am Pfingstdienstag bleiben Kindergarten und Hort geschlossen.
Ferialtage und Absenz (Hortkinder) Kurzfristige Absenzen, aus welchem Grund auch immer, sind voll zu bezahlen. Bei zusammenhängender Abwesenheit ab einem Monat ist statt des vollen Beitrages lediglich das Platzgeld von EUR 73,00 pro Monat zu bezahlen.

Mit Ausnahme der Sommer- und Semesterferien folgen die Ferialtage den Richtlinien des Stadtschulrates für Wien: In den Weihnachts- und Osterferien sowie am Allerseelentag und am Pfingstdienstag bleiben Kindergarten und Hort geschlossen.
Einschreibgebühr Die Einschreibgebühr ist nicht refundierbar und in jedem Fall nach Unterzeichnung der Anmeldung zu entrichten. Melden Sie Ihr Kind bitte nur dann an, wenn es den Kindergarten oder Hort tatsächlich besuchen soll.
Kündigung Eine Kündigung ist nur schriftlich mit dem im Kindergarten/Hort aufliegendem Formular wirksam. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat; der auf die Kündigung folgende Monat ist jedenfalls voll zu bezahlen.

Wichtige Hinweise:

  • Da Ihr Kind nur erziehungsberechtigten Personen übergeben werden darf, ist es notwendig, allen anderen Personen, die Ihr Kind abholen, eine schriftliche Vollmacht mitzugeben. Dies gilt auch für Großeltern und Geschwister, die ausserdem älter als 14 Jahre sein müssen.
  • Änderungen der Telefonnummern und Adressen (Privat und Arbeitsplatz) bitte sofort melden! Bei Notfällen müssen wir Sie erreichen können.
  • Bitte informieren Sie uns, wenn Ihr Kind krank ist, besonders bei Infektionskrankheiten. Bitte geben Sie uns jede neue Tetanusimpfung bekannt!
  • Am Geburtstag Ihres Kindes wird im Kindergarten eine kleine Feier gestaltet. Bitte besprechen Sie sich zeitgerecht mit Ihrer Kindergärtnerin.